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   VerfGH Bayern, 16.11.1990 - 57-VI-88   

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VerfGH Bayern, 16.11.1990 - 57-VI-88 (https://dejure.org/1990,7305)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16.11.1990 - 57-VI-88 (https://dejure.org/1990,7305)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 16. November 1990 - 57-VI-88 (https://dejure.org/1990,7305)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VerfGH 43, 156
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Insoweit hält der Verfassungsgerichtshof an der in der Entscheidung vom 16. November 1990 (VerfGHE 43, 156/160 f.) vertretenen Auffassung nicht mehr fest (vgl. auch Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 120 Rn. 49).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

    c) Diesem beschränkten Prüfungsumfang entsprechend, hat der Verfassungsgerichtshof mehrfach entschieden, dass mit der Verfassungsbeschwerde - ohne erfolgreiche Rüge einer Verletzung des Willkürverbots - nicht zulässigerweise gerügt werden kann, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes verletze weitere materielle Grundrechte der Bayerischen Verfassung (VerfGH vom 10.5.1967 = VerfGH 20, 87/94 zu Art. 101, 107 und 110 BV; VerfGH vom 14.4.1989 = VerfGH 42, 50/53 zu Art. 103 Abs. 1 BV; VerfGH vom 16.11.1990 = VerfGH 43, 156/161 f. zu Art. 102 Abs. 1 BV).
  • VerfGH Bayern, 08.03.2004 - 24-VI-03
    Im Zusammenhang mit der Anwendung von Bundesrecht kann daher nicht ohne die zulässige Rüge einer Verletzung des Willkürverbots nach Art. 118 Abs. 1 BV geltend gemacht werden, die Gerichte hätte gegen weitere Grundrechtsnormen der Bayerischen Verfassung verstoßen ( VerfGH 43, 156/162; 50, 219/223).
  • VerfGH Bayern, 10.09.2014 - 105-VI-13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sozialbehördliche Entscheidungen

    Ohne erfolgreiche Rüge der Verletzung des im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 118 Abs. 1 BV) verankerten Willkürverbots kann daher nicht zulässigerweise gerügt werden, die Anwendung von Bundesrecht verletze weitere materielle Grundrechte der Bayerischen Verfassung (VerfGH vom 10.5.1967 VerfGHE 20, 87/94; vom 14.4.1989 VerfGHE 42, 50/53; vom 16.11.1990 VerfGHE 43, 156/161 f.; BayVBl 2013, 688/689).
  • VerfGH Bayern, 13.12.2004 - 95-VI-03
    Da Landgericht und Oberlandesgericht - wie ausgeführt - bei der Auslegung und Anwendung von Bundesrecht nicht gegen Art. 118 Abs. 1 BV verstoßen haben, kommt eine Verletzung sonstiger Grundrechte der Bayerischen Verfassung - hier Art. 99 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 BV - nicht in Betracht ( VerfGH vom 10.3.1989 = VerfGH 42, 28/33; VerfGH vom 16.11.1990 = VerfGH 43, 156/162; VerfGH vom 19.7.2004).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 29-VI-04

    Klage wegen der Nichtüberlassung eines Erbbaugrundstücks durch die Gemeinde;

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  • VerfGH Bayern, 15.09.2008 - 104-VI-07

    Verletzung des Willkürverbots durch Zivilgericht

    Ist das Willkürverbot nicht verletzt, kann bei der Anwendung von Bundesrecht auch ein Verstoß gegen sonstige Grundrechte der Bayerischen Verfassung, wie das Eigentumsrecht, nicht festgestellt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.11.1990 = VerfGH 43, 156/162; VerfGH vom 7.11.1997 = VerfGH 50, 219/223 f.).
  • VerfGH Bayern, 31.03.1995 - 43-VI-94
    a) Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Fragen Nrn. 5 und 6 des Landtagsbeschlusses vom 24.2.1994 sind nicht offensichtlich sachwidrig und eindeutig unangemessen; sie verstoßen nicht gegen das Willkürverbot des Art. 118 1 BayVerf. (vgl. BayVerfGHE 43, 156 [162 f.]; 44, 18 [20]).
  • VerfGH Bayern, 19.11.1993 - 101-VI-91

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei unsubstantiiertem Vortragen der

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